Prüfpflichten für Mietwohngebäude zuverlässig erfüllen
Als Hausverwaltung tragen Sie die Betreiberverantwortung für die Trinkwasser-Installationen in den von Ihnen verwalteten Objekten. Wir vermitteln Ihnen geprüfte Gutachter und Fachbetriebe für Gefährdungsanalyse, Probennahme und Sanierung – schnell und ohne eigene Recherche.
Ihre Herausforderungen
Betreiber gewerblich genutzter Großanlagen der Trinkwasser-Installation – dazu zählen die meisten Mietwohngebäude mit zentraler Warmwasserbereitung – sind nach §31 TrinkwV zur regelmäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen verpflichtet. Für Hausverwaltungen mit vielen Objekten bedeutet das: unterschiedliche Prüfintervalle, unterschiedliche Zuständigkeiten, viel Koordinationsaufwand.
- 1 Regelmäßige Untersuchungspflicht nach §31 TrinkwV, meist alle drei Jahre, für Großanlagen der gewerblichen Trinkwasser-Installation.
- 2 Nachweisführung gegenüber Gesundheitsamt, Eigentümergemeinschaft und Mieterschaft.
- 3 Schnelle Reaktion bei Grenzwertüberschreitung, um Haftungsrisiken für die Verwaltung zu vermeiden.
- 4 Koordination mehrerer Objekte mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Ansprechpartnern.
Wie wir unterstützen
Eine Anfrage genügt: Wir gleichen Objektart, Anlass und Standort mit unserem Netzwerk geprüfter Gutachter und Fachhandwerker ab und stellen den Kontakt zu passenden Fachbetrieben in Ihrer Nähe her – für Gefährdungsanalyse, Probennahme oder Sanierung nach Grenzwertüberschreitung. Die Vermittlung ist für Sie als Auftraggeber kostenfrei.
Sie vermieten privat, ohne eigene Hausverwaltung? Auf unserer Seite für Vermieter finden Sie Prüfpflicht, Meldepflicht und Kosten im Detail erklärt.
Grundlage unserer Kriterien
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023, §§31, 47, 52, 53
- VDI 6023 Blatt 1 (Trinkwasserhygiene)
- DVGW-Arbeitsblätter W551 / W553
- Akkreditierte ZS-Probennahme (§39 TrinkwV)
Anfrageformular
Passenden Fachbetrieb anfragen
Bitte füllen Sie die folgenden vier Abschnitte aus. Alle Angaben können vor dem Absenden geprüft werden.
- 1. Objektart
- 2. Anlass
- 3. Standort
- 4. Kontakt